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Obiter dictum

Obiter dictum Logo #42000 Ein obiter dictum (lat. „nebenbei Gesagtes“) ist eine in einer Entscheidung eines Gerichtes geäußerte Rechtsansicht, die die gefällte Entscheidung nicht trägt, sondern nur geäußert wurde, weil sich die Gelegenheit dazu bot. Letztinstanzliche Gerichte fügen ihren Urteilen gelegentlich obiter dicta bei, weil sich sonst für die entscheide...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Obiter_dictum

Obiter Dictum

Obiter Dictum Logo #42134Ọbiter Dịctum das, die Teile der Begründung eines Gerichtsurteils (v. a. von höchsten Gerichten), die über das zur Begründung der Entscheidung Erforderliche hinausgehen. Im Gegensatz dazu stehen die »tragenden Gründe« (»ratio decidendi«), ohne die die Entschei...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

obiter dictum

obiter dictum Logo #42834Mit obiter dictum (Plural obiter dicta) wird eine von einem Gericht in einem Urteil geäußerte Rechtsansicht bezeichnet, die nicht zur Urteilsbegründung dient und damit nicht verbindlich entschieden wurde. Sie nimmt aber ggf. spätere Entscheidungen zu dieser Frage vorweg. Der Gegenbegriff ist die ratio decidendi. Beispiel: In einem Urteil zur Fr...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/obiterdictum.php
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